Sommerzeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres, gäbe es da nicht die Hitzewellen, die uns besonders im Büroalltag vor große Herausforderungen stellen. Für dich als Mitarbeiter in der Steuerbranche, wo der Kopf bei der Arbeit stets kühl bleiben muss, stellt sich dabei vor allem eine Frage: Welche Rechte hast du, wenn die Temperaturen im Büro ...
.. die Wohlfühlmarke weit überschreiten? Und was muss dein Arbeitgeber unternehmen, um die Arbeitsumstände dennoch erträglich zu machen? In diesem Beitrag erklären wir die arbeitsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf steigende Temperaturen und geben dir wertvolle Tipps an die Hand, wie du auch bei hitzigen Bedingungen produktiv bleiben kannst.
Auch bei Temperaturen ab 26 Grad Celsius hast du keinen direkten Anspruch auf "Hitzefrei", jedoch gibt es klare Regeln, was dein Arbeitgeber tun sollte, um die Bedingungen erträglich zu machen. Ab dieser Schwelle sollte dein Chef Maßnahmen wie die Bereitstellung kühler Getränke oder das frühmorgendliche Lüften der Räume in Betracht ziehen. Wenn es 30 Grad Celsius erreicht oder übersteigt, werden diese Maßnahmen zur Pflicht. Dabei geht es nicht nur darum, Ventilatoren zu verteilen, sondern auch um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und das Anpassen von Kleidungsvorschriften.
Sobald das Thermometer über 35 Grad Celsius klettert, eignen sich die Räume nicht mehr als adäquate Arbeitsumgebung. In solchen Situationen ist dein Chef gefordert, etwa durch die Verlagerung der Arbeit in kühle Räume, Abhilfe zu schaffen. Allerdings, selbst bei solch extremen Bedingungen, können Angestellte nicht einfach "Hitzefrei" machen und das Büro verlassen. Hier sind abgestimmte Lösungen gefragt, die im Einklang mit dem Betriebsrat und den vorherrschenden Arbeitsverhältnissen getroffen werden.
Im Homeoffice sind die Bedingungen ähnlich, jedoch bist du für die Temperaturregelung selbst verantwortlich. Solange du die Möglichkeit hast, vom Büro aus zu arbeiten, birgt dies oft die beste Option zur Hitzevermeidung. Darüber hinaus ermöglicht das mobile Arbeiten ein Ausweichen in kühlere Umgebungen, falls dies dein Arbeitsvertrag vorsieht.
Die Arbeitsstättenverordnung sowie die technischen Regeln ASR A3.5 "Raumtemperatur" geben deinen Arbeitgebern eine klare Orientierung. Diese gelten als formal nicht bindend, aber sie stellen den Maßstab für die Sicherheit am Arbeitsplatz dar und definieren Maßnahmen, die zu ergreifen sind.
Dein Arbeitgeber hat eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Verfügung, um der Hitze entgegenzuwirken. Von Sonnenschutzvorrichtungen über Nachtauskühlungen bis hin zu flexiblerer Arbeitsplanung – die Palette ist breit. In vielen dieser Entscheidungen spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle, denn er hat ein Mitbestimmungsrecht, das nicht vernachlässigt werden darf.
Die heutigen Herausforderungen sind zweifellos auch eine Folge des Klimawandels. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass mit der Erderwärmung die Häufigkeit und Intensität von Hitzewellen zugenommen haben. Diese Entwicklung erfordert nicht nur ad-hoc Maßnahmen, sondern auch langfristige strategische Anpassungen in der Gestaltung des Arbeitsumfelds.
Überhitzung kann gesundheitliche Risiken bergen, die nicht unterschätzt werden sollten. Regelmäßige Pausen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und die Beachtung von Signalen des Körpers sind entscheidend. Präventionsmaßnahmen, wie die Begrünung von städtischen Flächen, tragen auf lange Sicht zur Minderung der Auswirkungen bei.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Thema Hitze am Arbeitsplatz eine zunehmende Relevanz erlangt. Für dich als Mitarbeiterin in der Steuerbranche bedeutet dies, dein Wissen diesbezüglich konstant zu erweitern und die Möglichkeiten aktiv zu nutzen, um entsprechend deiner individuellen Arbeitsbedingungen optimal zu agieren. Nur mit einem eingespielten Zusammenspiel von Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeberinnen und den richtigen rechtlichen Grundlagen lässt sich die Herausforderung der heißen Arbeitsumgebung erfolgreich meistern. Jetzt liegt es an dir, das Gelernte im Büro erfolgreich einzusetzen – so überwindest du jede Hitzewelle mit kühlem Kopf und klarem Verstand!
Der Bewerbungsprozess kann ein ziemlich nervenaufreibendes Erlebnis sein, vor allem, wenn du auf einmal nichts mehr von einem potenziellen Kandidaten hörst. Dieses sogenannte „Ghosting“ ist insbesondere in der Steuerbranche ein wachsendes Problem. Lass uns gemeinsam schauen, warum das so ist und wie du als Steuerberater clever damit umgehen kannst.
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