Als Buchhalter selbstständig werden: Das musst Du wissen!

Karrierewege in der Steuerbranche
Als Buchhalter selbstständig werden: Das musst Du wissen!

Rund 3/4 der Buchhalter* arbeiten in einem Angestelltenverhältnis in einer Steuerkanzlei, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem anderen Unternehmen. Die anderen 25 % sind selbstständig und haben ein eigenes kleines Unternehmen, in dem sie verschiedene Branchen und Unternehmen betreuen.

Um Dich als Buchhalter selbstständig zu machen, musst Du jedoch verschiedene rechtliche Punkte beachten, um nicht mit dem geltenden Recht in Konflikt zu kommen. Außerdem ist Selbstständigkeit nicht für jeden Menschen das Richtige. Du möchtest wissen, was bei einer selbständigen Tätigkeit als Buchhalter auf Dich zukommt? Wir verraten es Dir. 

Du interessierst Dich für eine Karriere in der Steuerbranche? Dann bist Du bei uns genau richtig! Hier bei Tax Talents findest Du alle spannenden Infos zum Thema Steuerberufe und News aus der Welt der Steuern. Gleichzeitig haben wir auch eine eigene Jobbörse speziell für die Branche. 

Als Buchhalter selbstständig werden – welche Voraussetzungen gibt es?

Um Dich als Buchhalter selbstständig zu machen, solltest Du zunächst Buchhalter sein. Um die Berufsbezeichnung des Buchhalters tragen zu dürfen, gibt es verschiedene Berufswege, die Du durchlaufen kannst. In der Regal wird dabei mindestens eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf erwartet, zum Beispiel zum Steuerfachangestellten oder Industriekaufmann. 

Zusätzlich brauchst Du dann mindestens drei Jahre Berufserfahrung (mit mindestens 16 Wochenstunden Arbeitszeit)  im Bereich der Buchhaltung, um tatsächlich als Buchhalter arbeiten zu dürfen. 

Eine Ausnahme gilt dann, wenn Du eine Weiterbildung in einem Buchhaltungsberuf absolviert hast. Dazu zählen insbesondere: Bilanzbuchhalter, Finanzbuchhalter, Lohnbuchhalter, Steuerfachwirt und Buchhaltroniker. Mit einer solchen Weiterbildung entfällt dann die Berufserfahrung.

Möchtest Du Dich als Buchhalter selbstständig machen, brauchst Du auch eine Berufsbezeichnung. Folgende sind hier zulässig: 

  • Buchhalter
  • Buchführungshelfer
  • Kontierer
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter, Finanzbuchhalter; Lohnbuchhalter 
  • Geprüfter Steuerfachwirt 

Beachte: Möchtest Du die Bezeichnung “geprüft” nutzen, musst Du auch tatsächlich eine geschützte Weiterbildung absolviert haben, wie zum Bilanzbuchhalter. 

Welche Dienstleistungen dürfen Buchhalter anbieten?

Durch das Steuerberatungsgesetz wird klar abgegrenzt, welche Tätigkeiten und Dienstleistungen ausschließlich steuerberatenden Berufen vorbehalten sind. Im Gegensatz zu anderen Branchen und Tätigkeitsfeldern musst Du als Buchhalter also darauf achten, nicht Deine Befugnisse zu überschreiten. Andernfalls können empfindliche Strafen drohen. 

Folgende Tätigkeiten darfst Du als Buchhalter in einer Selbstständigkeit anbieten (§ 6 Nr. 3, 4 StBerG): 

  • Belege kontieren
  • Lohnabrechnungen
  • Belegsortierung
  • Übertragungen in Kassenbücher
  • Datenerfassung für die Vorbereitung von Buchhaltungsunterlagen
  • Post verwalten
  • Mahnungen verwalten
  • Zahlungen steuern
  • Zahlungen ausführen
  • Lohnsteuer anmelden 

Daneben gibt es jedoch auch Tätigkeiten, die selbstständigen Buchhaltern nicht erlaubt sind, sondern nur von steuerberatenden oder ihnen gleichgestellten Berufen ausgeführt werden dürfen (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfern): 

  • Steuererklärungen
  • Einrichtung der Buchführung
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen
  • Erstellung von betrieblichen Kontenplänen
  • Einrichtung von Lohnkonten
  • Gewinnermittlung (EÜR)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohnsteuer Schlussarbeiten

Du musst also darauf achten, dass Du Dich an diese gesetzlichen Vorgaben hältst. Andernfalls drohen hohe Strafen und Bußgelder. Das Steuerberatergesetz, was diese Regelungen vorsieht, wird seit langem kritisiert. Es kann also sein, dass sich die Befugnisse für Buchhalter in den nächsten Jahren vielleicht lockern oder ändern werden.  

Marketing und Vertrieb: Dürfen selbstständige Buchhalter für sich werben?

Wenn Du Dich als Buchhalter selbstständig machen möchtest, willst Du natürlich auch mögliche Mandanten oder Kunden auf Dich aufmerksam machen. Nur so kannst Du Dein eigenes kleines Unternehmen rentabel machen.

Als Buchhalter in der Steuerbranche gibt es dabei jedoch ein paar Besonderheiten, die Du beachten musst. Grund dafür ist auch wieder das Steuerberatungsgesetz und die Einschränkungen für die Tätigkeiten, die sich darin befinden.

Das bedeutet vor allem, dass Du in Deiner Werbung keine Dienstleistungen oder Tätigkeiten bewerben darfst, die Du rechtlich gesehen gar nicht ausführen darfst, zum Beispiel Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Es darf sich für die Kunden nicht der Eindruck ergeben, Du würdest die gleiche Arbeit wie eine Steuerkanzlei erledigen. 

Anders ist das natürlich, wenn Du auch Menschen im Team hast, die dazu befugt sind, etwa einen Anwalt oder eine Steuerberaterin. Bist Du jedoch allein, solltest Du in jedem Fall auf diese Einschränkungen achten. Andernfalls drohen auch hier hohe Strafen. 

Hinzu kommt, dass Werbung immer angemessen sein muss. Du solltest also auf seriöse Werbung achten, da Du Dich in einer eher konservativen Branche befindest. Sonst könntest Du ebenfalls Schwierigkeiten bekommen. 

Vor- und Nachteile einer Selbstständigkeit

Nicht für jeden Menschen ist Selbstständigkeit das Richtige. Deshalb möchten wir zum Ende noch einmal auf die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit eingehen: 

Vorteile: 

  • Du hast die volle Entscheidungsgewalt und komplette Freiheit, wie Du Deinen Arbeitsplatz, den Standort, die angebotenen Leistungen, die Mitarbeiter, die Mandanten und Kunden etc. auswählst.
  • Du genießt Freiheit auch bei den Arbeitszeiten, solange Du für Deine Kunden und Mandanten erreichbar bleibst.
  • In der Selbstständigkeit gibt es keine Grenze nach oben: Im eigenen Unternehmen ist also ein höheres Gehalt möglich.

Nachteile: 

  • Du benötigst Startkapital, um den Wunsch Deiner Selbstständigkeit zu erfüllen.
  • Du trägst das volle Risiko für alle Entscheidungen: Sowohl für genug Mandanten und Umsatz, als auch für Versicherungen, rechtskonformes Verhalten, Bezahlung des Personals etc. 
  • Unternehmer arbeiten meist mehr als Angestellte, einen geregelten und entspannten 9to5-Job haben die wenigsten.

Fazit

Du siehst, auch eine Selbstständigkeit ist als Buchhalter möglich. Bevor Du einen solchen Weg einschlägst, solltest Du Dir in jedem Fall bewusst sein, worauf Du Dich einlässt und genau Dein Businessmodell planen und aufstellen. Vergiss außerdem nicht, ein Gewerbe anzumelden, auch wenn Du nur nebenberuflich tätig wirst. 

Nicht für jeden ist Selbstständigkeit das Richtige. Hier gibt es kein richtig oder falsch, das Ganze hängt allein von Dir, Deiner Persönlichkeit, Deinem Leben und den Ressourcen ab, die Dir zur Verfügung stehen. Wenn es Dein Traum ist, selbstständig zu arbeiten, solltest Du das auf jeden Fall tun. 

* Um den Text leicht verständlich und unkompliziert zu halten, haben wir uns für die Nutzung des generischen Maskulinums, also der männlichen Form aller Hauptwörter, entschieden. Wir möchten aber niemanden ausschließen und weisen deshalb darauf hin, dass trotz der männlichen Form alle Geschlechter gemeint sind. Gerade die Branche der Steuerberatung ist sehr männlich dominiert. Wir wünschen uns unbedingt mehr Diversität in diesem Berufsfeld. Daher gilt: all genders are welcome!

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