Neue Transparenz zu Lohn + Gehalt

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 für Gender Pay Gap, Jobs & Gehaltsverhandlungen bedeutet
Geldmünzen werden zu Stapeln auf einem Tisch gelegt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 macht Schluss mit vagen Gehaltsversprechen – demnächst wird dein Gehalt deutlich transparenter, vor allem schon im Bewerbungsprozess. Für dich als angehender Steuerprofi ist das doppelt spannend: Du verstehst die neuen Spielregeln fachlich – und kannst sie bei deinem eigenen Gehalt nutzen.

 

1. Worum es bei der Richtlinie geht

Die EU-Richtlinie 2023/970 soll den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ endlich durchsetzen und den Gender Pay Gap verringern. Die Mitgliedstaaten – also auch Deutschland – müssen die Vorgaben bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen.​

Kernidee der Richtlinie ist mehr Transparenz: Gehälter sollen vergleichbar werden, versteckte Ungleichbehandlungen sichtbar – und damit angreifbar.​

2. Neue Transparenz beim Bewerben

Für dich besonders relevant sind die Änderungen im Bewerbungsprozess:

  • In Stellenausschreibungen muss künftig das vorgesehene Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne stehen, bevor du dich bewirbst oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch.
  • Arbeitgeber dürfen dich nicht mehr nach deinem bisherigen Gehalt fragen; das soll verhindern, dass frühere Ungleichheiten sich einfach fortschreiben.​
  • Die Kriterien, nach denen Gehälter festgelegt und entwickelt werden (z.B. Berufserfahrung, Qualifikation, Verantwortung), müssen transparent und geschlechtsneutral sein und den Beschäftigten leicht zugänglich gemacht werden.​

Für dich heißt das: Du gehst mit deutlich besseren Infos in Gehaltsverhandlungen – und kannst Kennzahlen wie Mandatsvolumen, Zusatzaufgaben oder Qualifikationen viel klarer ins Verhältnis zum angebotenen Gehalt setzen.

3. Rechte im laufenden Arbeitsverhältnis

Auch wenn du schon in einer Kanzlei arbeitest, bringen die Regeln neue Möglichkeiten:

  • Du hast einen Anspruch auf Auskunft über das durchschnittliche Entgelt von Kolleg:innen in vergleichbarer Position, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
  • Liegt der Entgeltunterschied in einer Vergleichsgruppe bei mehr als 5 Prozent und ist sachlich nicht begründbar, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Gegenmaßnahmen ergreifen.​

Zudem werden Verschwiegenheitsklauseln zu Gehältern weitgehend unzulässig: Du darfst dein eigenes Entgelt offenlegen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.​

4. Warum das mit der 6-Prozent-Lücke zusammenhängt

Trotz vieler Gleichstellungsdebatten liegt die bereinigte Lohnlücke – also der unerklärte Rest nach Abzug von Faktoren wie Branche, Qualifikation und Arbeitszeit – in Deutschland bei rund 6 Prozent. Das bedeutet: Frauen verdienen selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Schnitt immer noch weniger als Männer, ohne dass sich das vollständig sachlich erklären lässt.

Unbereinigt – also über alle Jobs hinweg – beträgt der Gender Pay Gap in Deutschland aktuell etwa 16 Prozent; Frauen verdienen damit im Schnitt deutlich weniger pro Stunde als Männer. Genau hier setzt die Richtlinie an: Transparente Gehaltsstrukturen sollen diese verdeckten Unterschiede sichtbar machen und den Druck erhöhen, sie abzubauen.​

5. Was das für deine Karriere in der Steuerbranche bedeutet

Für TaxTalents-Leser:innen ist die Entgelttransparenz gleich in mehreren Rollen spannend – als Young Professional und als zukünftige „Payroll- und Arbeitsrechts-Nerds“ in der Kanzlei:

  • Du wirst Stellenausschreibungen mit klareren Gehaltsspannen sehen – das macht Vergleiche zwischen Kanzleien, Regionen und Karrierepfaden leichter.​
  • In der Praxis wirst du Mandanten zu neuen Pflichten beraten: von Gehaltsbandbreiten in Stellenanzeigen über Entgeltberichte bis hin zu Dokumentations- und Prüfprozessen.​
  • Für dein eigenes Gehalt bekommst du bessere Anhaltspunkte: Du kannst dich auf objektive Kriterien wie Verantwortung im Mandat, Zusatzqualifikationen (z.B. Lohn und Gehalt, Jahresabschluss) oder Teamführung berufen – und Ungleichbehandlungen fundiert ansprechen.​

Wenn du jetzt schon verstehst, wie die EU-Richtlinie 2023/970 funktioniert, hast du nicht nur ein gutes Argument in der nächsten Gehaltsverhandlung – du punktest auch im Bewerbungsgespräch mit aktuellem Arbeitsrechts- und HR-Know-how.

 

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